Herzlich Willkommen auf der Homepage vom Maklerhaus Königsbrück
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Ihr Maklerhaus Königsbrück
Torsten Barth, Ringo Jähnig, Marcel Keuchel
News
Die Regionalklasse, die das Schadensaufkommen in einem Zulassungsbezirk ausdrückt, ist einer
der Faktoren für die Prämienberechnung in der Kfz-Versicherung. Für 108 der circa 400 Bezirke
in Deutschland werden sich die Regionalklassen 2025 auf Basis aktueller Schadensbilanzen
ändern.
Das hat Auswirkungen auf die Versicherungsprämien von rund 9,4 Millionen Kfz-Haltern. Etwa
die Hälfte davon wird günstiger eingestuft. Freuen können sich vor allem Versicherte in Bayern,
wo fast jeder vierte in eine vorteilhaftere Kategorie rutscht. Generell finden sich in den
vergleichsweise dünn besiedelten Flächenländern die niedrigsten Schadenswerte, so auch in
Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Die
Unterschiede zwischen den Bezirken können beträchtlich sein: In Großstädten wie Offenbach
und Berlin liegt das Schadensaufkommen etwa 40 Prozent über dem Bundesschnitt, im ElbeElster-Bezirk in Brandenburg rund 30 Prozent darunter.
Eine günstigere Regionalklasse läuft allerdings nicht automatisch auf eine Beitragssenkung
hinaus. Die deutschen Kfz-Versicherer stehen enormen Kostensteigerungen – insbesondere bei
Reparaturen und Ersatzteilen – gegenüber und arbeiten defizitär. Beitragserhöhungen sind daher
unvermeidlich.
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Bei den Jahrhunderthochwassern, die im Mai und Juni unter anderem Bayern und BadenWürttemberg heimsuchten, dürften versicherte Schäden in Höhe von rund 2 Milliarden Euro
entstanden sein. Schon in den Monaten zuvor leisteten die Versicherer etwa 400 Millionen Euro
für Überschwemmungsschäden, nachdem die Flüsse zum Jahresende in Nord- und
Mitteldeutschland sowie über Pfingsten in Rheinland-Pfalz und im Saarland über die Ufer
getreten waren.
Einmal mehr zeigt dieses Frühjahr, wie wichtig eine Elementarschadenversicherung für
Hausbesitzer ist. Bisher verfügt nur rund die Hälfte von ihnen über diesen Schutz. Die Diskussion
um eine gesetzliche Versicherungspflicht ist erneut aufgebrandet, nachdem der Bundesrat sich
in einem Entschließungsantrag Mitte Juni dafür ausgesprochen hat. In der Bundesregierung
herrscht in dieser Frage Uneinigkeit; während SPD und Grüne einer Versicherungspflicht
prinzipiell offen gegenüberstehen, lehnt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) diese ab
und schlägt stattdessen eine Angebotspflicht vor.
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Wer auf Versicherungskosten eine Autoreparatur durchführen lässt, kommt hin und wieder in Versuchung, schon vor dem Unfall vorhandene Schäden unter den Teppich zu kehren. Das kann jedoch am Ende zu einer kompletten Leistungsverweigerung führen, wenn der Versicherer sich arglistig getäuscht sieht.
„Sinn und Zweck der Entschädigung ist es, die Unfallopfer wirtschaftlich so zu stellen, wie sie vor dem Unfall standen“, hebt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Anja Käfer-Rohrbach, hervor. „Wer zum Beispiel schon bei einem früheren Unfall Geld für einen komplett neuen Kotflügel bekommen hat, den alten dann aber nur gespachtelt und überlackiert hat, kann bei einem nächsten Unfall nicht wieder den Wert eines neuen Kotflügels verlangen.“
Kurz gefasst: Die Versicherten dürfen sich nicht an der Schadensregulierung bereichern, allein der durch den betreffenden Unfall entstandene zusätzliche Schaden darf geltend gemacht werden. Im Zweifel müssen sie belegen, dass frühere Beschädigungen fachgerecht behoben wurden.
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