Herzlich Willkommen auf der Homepage vom Maklerhaus Königsbrück

Auf unserer Homepage erhalten Sie schnell und einfach einen Überblick über die besten Angebote aus dem Finanz- und Versicherungsbereich.  Wir sind Ihre neutralen Kredit-, Finanz- und Versicherungsmakler. Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung, um Sie kompetent und unverbindlich zu beraten. Zögern Sie nicht uns anzusprechen – wir helfen Ihnen gern!

Ihr Maklerhaus Königsbrück

Torsten Barth, Ringo Jähnig, Marcel Keuchel

Hausrat­versicherung

Ihr gesamter Hausrat wird im Falle von Brand, Einbruchdiebstahl oder Wasserschaden ersetzt.

Gebäude­versicherung

Ob Feuer, Sturm oder Überschwemmung – schützen Sie Ihr Zuhause vor Umwelteinflüssen Ihrer Wahl!

Grundbesitzer­haftpflicht

Sie schützt Vermieter und Grundbesitzer vor dem finanziellen Risiko eintretender Haftpflichtschäden.

Bau­versicherung

Umfassender Versicherungsschutz für alle beteiligten Personen und Firmen - vom ersten Spatenstich an.

Bau­finanzierung

Die Zinsen sind so günstig wie nie. Nutzen Sie die Chance – hier erhalten Sie Baugeld zu Top-Konditionen!

Bausparen

Je nach Tarif eignen sich Bausparverträge besser zur Finanzierung oder zum Sparen – vergleichen Sie selbst!

Öltankversicherung

Als Öltankbesitzer sind Sie vor unerwarteten Kosten durch Lecks und Ölverschmutzung geschützt.

Feuer­roh­bau­versiche­rung

Perfekter Schutz vor Feuerschäden aller Art - vom Baubeginn bis zur Fertigstellung.

News

Für 9,4 Millionen Kfz-Halter ändern sich die Regionalklassen

13.09.2024 | Für 9,4 Millionen Kfz-Halter ändern sich die Regionalklassen

Die Regionalklasse, die das Schadensaufkommen in einem Zulassungsbezirk ausdrückt, ist einer der Faktoren für die Prämienberechnung in der Kfz-Versicherung. Für 108 der circa 400 Bezirke in Deutschland werden sich die Regionalklassen 2025 auf Basis aktueller Schadensbilanzen ändern. Das hat Auswirkungen auf die Versicherungsprämien von rund 9,4 Millionen Kfz-Haltern. Etwa die Hälfte davon wird günstiger eingestuft. Freuen können sich vor allem Versicherte in Bayern, wo fast jeder vierte in eine vorteilhaftere Kategorie rutscht. Generell finden sich in den vergleichsweise dünn besiedelten Flächenländern die niedrigsten Schadenswerte, so auch in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Die Unterschiede zwischen den Bezirken können beträchtlich sein: In Großstädten wie Offenbach und Berlin liegt das Schadensaufkommen etwa 40 Prozent über dem Bundesschnitt, im ElbeElster-Bezirk in Brandenburg rund 30 Prozent darunter. Eine günstigere Regionalklasse läuft allerdings nicht automatisch auf eine Beitragssenkung hinaus. Die deutschen Kfz-Versicherer stehen enormen Kostensteigerungen – insbesondere bei Reparaturen und Ersatzteilen – gegenüber und arbeiten defizitär. Beitragserhöhungen sind daher unvermeidlich.
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Versicherer rechnen mit Hochwasserschäden von 2 Milliarden Euro

04.07.2024 | Versicherer rechnen mit Hochwasserschäden von 2 Milliarden Euro

Bei den Jahrhunderthochwassern, die im Mai und Juni unter anderem Bayern und BadenWürttemberg heimsuchten, dürften versicherte Schäden in Höhe von rund 2 Milliarden Euro entstanden sein. Schon in den Monaten zuvor leisteten die Versicherer etwa 400 Millionen Euro für Überschwemmungsschäden, nachdem die Flüsse zum Jahresende in Nord- und Mitteldeutschland sowie über Pfingsten in Rheinland-Pfalz und im Saarland über die Ufer getreten waren. Einmal mehr zeigt dieses Frühjahr, wie wichtig eine Elementarschadenversicherung für Hausbesitzer ist. Bisher verfügt nur rund die Hälfte von ihnen über diesen Schutz. Die Diskussion um eine gesetzliche Versicherungspflicht ist erneut aufgebrandet, nachdem der Bundesrat sich in einem Entschließungsantrag Mitte Juni dafür ausgesprochen hat. In der Bundesregierung herrscht in dieser Frage Uneinigkeit; während SPD und Grüne einer Versicherungspflicht prinzipiell offen gegenüberstehen, lehnt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) diese ab und schlägt stattdessen eine Angebotspflicht vor.
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Warum Autobesitzer Vorschäden bei der Leistungsregulierung angeben sollten

26.03.2024 | Warum Autobesitzer Vorschäden bei der Leistungsregulierung angeben sollten

Wer auf Versicherungskosten eine Autoreparatur durchführen lässt, kommt hin und wieder in Versuchung, schon vor dem Unfall vorhandene Schäden unter den Teppich zu kehren. Das kann jedoch am Ende zu einer kompletten Leistungsverweigerung führen, wenn der Versicherer sich arglistig getäuscht sieht. „Sinn und Zweck der Entschädigung ist es, die Unfallopfer wirtschaftlich so zu stellen, wie sie vor dem Unfall standen“, hebt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Anja Käfer-Rohrbach, hervor. „Wer zum Beispiel schon bei einem früheren Unfall Geld für einen komplett neuen Kotflügel bekommen hat, den alten dann aber nur gespachtelt und überlackiert hat, kann bei einem nächsten Unfall nicht wieder den Wert eines neuen Kotflügels verlangen.“ Kurz gefasst: Die Versicherten dürfen sich nicht an der Schadensregulierung bereichern, allein der durch den betreffenden Unfall entstandene zusätzliche Schaden darf geltend gemacht werden. Im Zweifel müssen sie belegen, dass frühere Beschädigungen fachgerecht behoben wurden.
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