Herzlich Willkommen auf der Homepage vom Maklerhaus Königsbrück

Auf unserer Homepage erhalten Sie schnell und einfach einen Überblick über die besten Angebote aus dem Finanz- und Versicherungsbereich.  Wir sind Ihre neutralen Kredit-, Finanz- und Versicherungsmakler. Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung, um Sie kompetent und unverbindlich zu beraten. Zögern Sie nicht uns anzusprechen – wir helfen Ihnen gern!

Ihr Maklerhaus Königsbrück

Torsten Barth, Ringo Jähnig, Marcel Keuchel

Hausrat­versicherung

Ihr gesamter Hausrat wird im Falle von Brand, Einbruchdiebstahl oder Wasserschaden ersetzt.

Gebäude­versicherung

Ob Feuer, Sturm oder Überschwemmung – schützen Sie Ihr Zuhause vor Umwelteinflüssen Ihrer Wahl!

Grundbesitzer­haftpflicht

Sie schützt Vermieter und Grundbesitzer vor dem finanziellen Risiko eintretender Haftpflichtschäden.

Bau­versicherung

Umfassender Versicherungsschutz für alle beteiligten Personen und Firmen - vom ersten Spatenstich an.

Bau­finanzierung

Die Zinsen sind so günstig wie nie. Nutzen Sie die Chance – hier erhalten Sie Baugeld zu Top-Konditionen!

Bausparen

Je nach Tarif eignen sich Bausparverträge besser zur Finanzierung oder zum Sparen – vergleichen Sie selbst!

Öltankversicherung

Als Öltankbesitzer sind Sie vor unerwarteten Kosten durch Lecks und Ölverschmutzung geschützt.

Feuer­roh­bau­versiche­rung

Perfekter Schutz vor Feuerschäden aller Art - vom Baubeginn bis zur Fertigstellung.

News

Warum Autobesitzer Vorschäden bei der Leistungsregulierung angeben sollten

26.03.2024 | Warum Autobesitzer Vorschäden bei der Leistungsregulierung angeben sollten

Wer auf Versicherungskosten eine Autoreparatur durchführen lässt, kommt hin und wieder in Versuchung, schon vor dem Unfall vorhandene Schäden unter den Teppich zu kehren. Das kann jedoch am Ende zu einer kompletten Leistungsverweigerung führen, wenn der Versicherer sich arglistig getäuscht sieht. „Sinn und Zweck der Entschädigung ist es, die Unfallopfer wirtschaftlich so zu stellen, wie sie vor dem Unfall standen“, hebt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Anja Käfer-Rohrbach, hervor. „Wer zum Beispiel schon bei einem früheren Unfall Geld für einen komplett neuen Kotflügel bekommen hat, den alten dann aber nur gespachtelt und überlackiert hat, kann bei einem nächsten Unfall nicht wieder den Wert eines neuen Kotflügels verlangen.“ Kurz gefasst: Die Versicherten dürfen sich nicht an der Schadensregulierung bereichern, allein der durch den betreffenden Unfall entstandene zusätzliche Schaden darf geltend gemacht werden. Im Zweifel müssen sie belegen, dass frühere Beschädigungen fachgerecht behoben wurden.
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Göker treibt weiter sein Unwesen – PKV-Kunden, aufgepasst!

30.01.2024 | Göker treibt weiter sein Unwesen – PKV-Kunden, aufgepasst!

Mit zweifelhaftem Geschäftsgebaren brachte es der Unternehmer Mehmet Göker zu Reichtum und Ruhm, mehr als 1.000 Mitarbeitern, einer stattlichen Sportwagenkollektion – und mehreren Anklagen. Denen entzog er sich mit einer Übersiedlung in die Türkei, mit der kein Auslieferungsabkommen besteht. Heute ist er nach seinem „Göker-Konzept“ von Dubai aus weiterhin in Deutschland aktiv, mithilfe eines Teams, dem er schnellen Wohlstand verspricht („Lasst uns weiter Geld machen. Attacke!“). Wer privat krankenversichert und wechselwillig ist, um die Beiträge zu senken, sollte sich vor den vermeintlichen Schnäppchenangeboten der Telefonvermittler hüten. Dass die Anrufe aus Dubai kommen, ist anhand der Telefonnummer nicht ersichtlich, die meist die Münchner Vorwahl 089 zeigt. Die Göker-Tarifwechselberater stellen sich gern mit Namen wie „Dr. Christian Conrad“ oder „Walter König“ vor und verheißen jährliche Beitragsersparnisse von Tausenden Euro „auf Basis Ihrer bisherigen Leistungen“. Am Ende stehen indes meist deutlich weniger Leistungen oder wesentlich höhere Selbstbehalte als versprochen. Vor einem telefonischen Abschluss sollte also die Seriosität des Beraters genau geprüft werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.
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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen müssen (nicht so) bald versichert werden

10.01.2024 | Selbstfahrende Arbeitsmaschinen müssen (nicht so) bald versichert werden

Deutschland muss eine EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung in nationales Recht umsetzen, die insbesondere die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen betrifft. Aufsitzrasenmäher, Gabelstapler, Landmaschinen, Schneeräumer und weitere bis 20 Stundenkilometer schnelle Vehikel sind hierzulande traditionell pauschal über die Haftpflichtpolice abgesichert. Zukünftig ist das nicht mehr ohne Weiteres möglich, denn vorgeschrieben sind dann Versicherungssummen auf einem Niveau, wie es für Autos üblich ist. Für zahlreiche Halter der Maschinen bedeutet das laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (DGV) Mehrkosten. Immerhin wurden die Regelungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf noch entschärft: Zum einen wurde die vorgeschriebene Deckungssumme auf neun Millionen Euro reduziert, zum anderen die Frist für die Umstellung, die ursprünglich schon vor dem letzten Jahreswechsel enden sollte, bis 1. Januar 2025 verlängert. Wer dann noch ohne angepassten Versicherungsschutz unterwegs ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern sogar Freiheitsstrafen und den Einzug der Arbeitsmaschine.
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