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Steuerliche Benachteiligung betrieblicher Krankenversicherungen aufgehoben

12.03.2019 | Steuerliche Benachteiligung betrieblicher Krankenversicherungen aufgehoben

Seit 2014 mussten Beiträge zu einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) von den Arbeitnehmern als Barlohn versteuert werden. Dies hat die Verbreitung des „Privatpatienten-Upgrades“ deutlich eingeschränkt, obwohl die Mehrheit der gesetzlich versicherten Arbeitnehmer laut Umfragen gern in den Genuss gesundheitlicher Zusatzleistungen käme. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass bKV-Beiträge als Sachlohn gelten und damit für Arbeitnehmer steuerfrei sind. Voraussetzung ist unter anderem, dass aus der Versicherung kein Anspruch auf Geldzahlungen resultiert. Damit wird es für Arbeitgeber wieder attraktiver, ihre Mitarbeiter in Zeiten des Fachkräftemangels mit einem „Wohlfühlprogramm“ an sich zu binden. Eine bKV kann verschiedene Leistungsbausteine umfassen, beispielsweise Chefarztbehandlung und Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer bei stationären Aufenthalten, Zuschüsse zu Zahnbehandlung und -ersatz, von den Krankenkassen nicht erstattete Vorsorgeuntersuchungen, Auslandsreiseschutz und/oder alternative Heilverfahren.
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Muss man bald vor jeder Autofahrt „ins Röhrchen pusten“?

26.02.2019 | Muss man bald vor jeder Autofahrt „ins Röhrchen pusten“?

Alkoholisierte Autofahrer sind allein in Deutschland für rund 300 Verkehrstote und mehr als 13.000 Verletzte jährlich verantwortlich. Zudem fallen die Verletzungen bei alkoholbedingten Unfällen im Durchschnitt deutlich gravierender aus als beim Rest der Verkehrsunfälle. Keine Frage: Alkohol am Steuer ist ein Problem für die öffentliche Sicherheit. Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat sich des Themas nun angenommen und fordert, europaweit alle Neuwagen künftig mit Alkohol-Wegfahrsperren auszurüsten, sogenannten Alkolocks. Vor dem Start des Motors muss dann zunächst „gepustet“ werden, und nur wenn die Apparatur einen Wert von beispielsweise unter 0,5 Promille misst, wird der Wagen freigegeben. Droht damit, nach Dieselfahrverboten und Tempolimit-Debatte, der nächste Aufreger für deutsche Autofahrer? Der Deutsche Anwaltverein (DAV) jedenfalls hält die GDV-Idee für übertrieben: „Für Privatfahrten ist das völlig unverhältnismäßig“, findet Christian Funk vom DAV. Sinnvoll könne es aber bei Berufskraftfahrern sein, die eine besonders hohe Verantwortung trügen.
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Private Krankenversicherer erhöhen Prämien 2019 nur sehr moderat

20.02.2019 | Private Krankenversicherer erhöhen Prämien 2019 nur sehr moderat

Laut PKV-Verband werden die Beiträge zu privaten Krankenversicherungen in diesem Jahr durchschnittlich nur um etwa 1,9 Prozent steigen. Das liegt deutlich unter dem Zehnjahresschnitt von 2,8 Prozent. Zum Vergleich: Die gesetzlichen Krankenkassen erhöhten ihre Beiträge in den letzten zehn Jahren im Schnitt um 3,3 Prozent jährlich. Erst Anfang 2019 wurde der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 2,5 auf 3,05 Prozent angehoben – eine Steigerung um mehr als ein Fünftel also und angesichts der steigenden Pflegekosten sicherlich noch lange nicht das Ende der Fahnenstange. Für die privaten Krankenversicherer gilt die Besonderheit, dass sie erst beim Überschreiten gesetzlich festgelegter Schwellenwerte ihre Prämien anheben dürfen. Die Beitragsentwicklung verläuft daher sprunghafter als bei den gesetzlichen Kassen. An dieser Gesetzeslage gibt es immer wieder lautstarke Kritik aus der Branche. Vom Tisch sind die gerichtlich verfolgten Rückerstattungs-Forderungen einiger Privatpatienten, die die begutachtenden Treuhänder der privaten Krankenversicherer für nicht unabhängig und die Beitragserhöhungen deshalb für nichtig hielten. Der Bundesgerichtshof wies ihr Ansinnen kürzlich ab.
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Indexpolicen schlagen klassische Lebensversicherungen

14.02.2019 | Indexpolicen schlagen klassische Lebensversicherungen

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat indexgebundene Rentenversicherungen mit klassischen – also solchen mit Höchstrechnungszins und Überschussbeteiligung – verglichen. Die sogenannten Indexpolicen gehören zu den Aufsteigern der letzten Jahre, denn sie bieten ein Börseninvestment im Versicherungsmantel. Das bringt nicht nur größere Renditechancen, sondern auch die gleichen Steuervorteile und die gleiche Absicherung des Langlebigkeitsrisikos wie bei Klassikpolicen. Wie das IVFP errechnete, liefern Indexpolicen im Durchschnitt tatsächlich mehr Ertrag als klassische Produkte. Der Unterschied fällt mit rund einem Prozent pro Jahr durchaus nennenswert aus. Dabei profitieren die Anleger von einem Verlustausschluss, den die meisten Indexpolicen bieten: Auch schlechte Börsenjahre wie 2018 (DAX: –16 Prozent) führen damit nur zu einer Rendite von null, nicht aber zu einem Minus. Die Klassikpolicen hingegen leiden unter den Niedrigzinsen, die auch den Höchstrechnungszins („Garantiezins“) nach unten gedrückt haben: Seit 2017 liegt er bei nur noch 0,9 Prozent.
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Pflege wird immer teurer

12.02.2019 | Pflege wird immer teurer

Fast dreieinhalb Millionen Menschen in Deutschland sind auf Pflegeleistungen angewiesen, bis 2045 soll diese Zahl Prognosen zufolge auf rund fünf Millionen anschwellen. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt – als eine Art Teilkasko – bei Weitem nicht alle anfallenden Kosten. Und der Eigenanteil, den die Pflegebedürftigen oder ihre engen Angehörigen beisteuern müssen, steigt und steigt: 1.830 Euro monatlich sind, Stand Januar 2019, im bundesweiten Durchschnitt für stationäre Pflege aus eigener Tasche zu entrichten. Das entspricht einer Steigerung um 58 Euro im Vergleich zum Vorjahresmonat. Am teuersten ist die stationäre Pflege in Nordrhein-Westfalen, wo im Schnitt 2.252 Euro zugezahlt werden müssen; Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt müssen dagegen mit 1.218 Euro am wenigsten aufbringen. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Rentenhöhe liegt in der gesetzlichen Rentenversicherung bundesweit bei rund 1.050 Euro. Bei Frauen beträgt die Durchschnittsrente sogar nur 685 Euro. Trotz dieses Missverhältnisses hat nur jeder 20. Erwachsene für den Fall vorgesorgt, einmal selbst zum Pflegefall zu werden. Dabei kosten entsprechende Versicherungen, gerade wenn man in relativ jungen Jahren einsteigt, nur wenige Euro pro Monat.  
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Worauf Hausbesitzer bei Schnee und Eis achten müssen

07.02.2019 | Worauf Hausbesitzer bei Schnee und Eis achten müssen

Wer als Hausbesitzer (oder von diesem beauftragter Mieter) seinen Verkehrssicherungspflichten nicht hinreichend nachkommt, riskiert den Schutz der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Im Winter müssen insbesondere Gehwege und Zufahrten schnee- und eisfrei gehalten sowie bedrohliche Eiszapfen, etwa an Regenrinnen und Dachkanten, entfernt werden. Wird ein Dritter durch eine Dachlawine geschädigt, springt die Versicherung in der Regel ein (bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern übernimmt meist die Privathaftpflichtpolice den Schaden). Wer Passanten per Schild vor Lawinengefahr warnt, hebt damit übrigens seine Haftung als Hausbesitzer nicht auf. Gebäudeschäden durch Schneedruck können mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Diese muss dafür allerdings einen Elementarschutz beinhalten. Auf einen solchen sollte auch in der Hausratversicherung nicht verzichtet werden, wenn Schneedruck oder Lawinen drohen. Denn oftmals kommen nicht nur das Gebäude und fest verbaute Bestandteile, sondern auch hochwertige Geräte oder Möbel zu Schaden.
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Was sich im neuen Jahr für Fondsanleger steuerlich ändert

19.01.2019 | Was sich im neuen Jahr für Fondsanleger steuerlich ändert

So mancher Fondsinvestor dürfte sich um die Jahreswende wundern, warum von seinem Giro- oder Verrechnungskonto ein Betrag wegen „Fondsbesteuerung“ abgebucht wurde. Der Grund liegt in der Investmentsteuerreform. Die trat im Kern zwar schon 2018 in Kraft, doch zwei Änderungen greifen erst mit Beginn des neuen Jahres. Leider lässt sich zusammenfassend sagen, dass die Steuererklärung für Fondsanleger damit nicht einfacher wird. Die Abbuchung betrifft die nun fällige Vorabpauschale auf die Wertentwicklung thesaurierender oder teilweise ausschüttender Fonds. Sie wird nach einer fixen Formel berechnet und direkt von der Bank eingezogen – es sei denn, ein Freistellungsauftrag deckt den Betrag ab oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung wurde vorgelegt. Zudem muss der Fonds natürlich auch einen Wertzuwachs erzielt haben, der oberhalb der bereits ausgeschütteten Erträge lag. Die weitere Neuerung betrifft die Frist, innerhalb derer die Anleger ihre Jahressteuerbescheinigung für das abgelaufene Jahr erhalten: Nachdem sie zuvor im Februar ablief, haben die Banken in diesem Jahr bis zum 30. April Zeit.
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Bundeskartellamt rüffelt Vergleichsportale

15.01.2019 | Bundeskartellamt rüffelt Vergleichsportale

Online-Vergleichsportale erlebten in den letzten Jahren einen Boom, nicht zuletzt aufgrund groß angelegter Werbekampagnen. Ob der Vertrauensvorschuss der Verbraucher auch gerechtfertigt ist, wird jedoch zunehmend in Zweifel gezogen. Seit Oktober 2017 untersucht das Bundeskartellamt 36 Anbieter, von denen 17 auch Versicherungsvergleiche anbieten. Nun haben die Beamten ein Konsultationspapier vorgelegt, auf das die Anbieter reagieren können, bevor im nächsten Jahr ein Abschlussbericht veröffentlicht wird. Die vorläufigen Ergebnisse sehen nicht gut für die Branche aus, wie Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt betont: „Viele Vergleichsinformationen sind zutreffend und seriös. Aber unsere Untersuchung offenbart auch eine Anzahl von möglichen Rechtsverstößen. […] So werden bei Versicherungsvergleichen zum Teil wichtige Anbieter nicht einbezogen.“ Die Marktabdeckung in den Bereichen Haftpflicht- und Hausratversicherung betrage bei fünf Portalen im Schnitt gerade mal 55 bzw. 56 Prozent. Damit fehlt also fast jeder zweite Tarif in den Vergleichs-Rankings, womit kaum von einem „umfassenden Marktüberblick“ die Rede sein kann. Unter den fehlenden Versicherern finden sich öfters auch Marktgrößen wie Allianz, R+V, HDI, Generali oder Huk-Coburg. Das Bundeskartellamt moniert, dass diese eklatanten Lücken von den Vergleichern nicht transparent gemacht würden. Das Gleiche gelte für die Zusammenarbeit mit externen Vergleichsanbietern, von denen Daten bezogen werden.
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2019 könnte durchaus ein gutes Börsenjahr werden

10.01.2019 | 2019 könnte durchaus ein gutes Börsenjahr werden

Für Kapitalmarktanleger endete 2018 mehr als enttäuschend, denn es geht als schlechtestes Börsenjahr seit der Finanzkrise 2008 in die Geschichte ein. Der DAX schloss am letzten Handelstag (28. Dezember) bei lediglich 10.559 Punkten, ein Minus von 18 Prozent auf Jahressicht. Am Vortag wurde mit 10.279 Punkten der tiefste Stand seit zwei Jahren verzeichnet. Der Dow Jones verlor zwar im vergangenen Jahr „nur“ 5,6 Prozent, doch auch hier stand zuletzt 2008 ein solches Minus zu Buche. 2019 hat hingegen nach Meinung vieler Analysten durchaus gute Chancen auf eine positive Entwicklung. Der Konjunkturzyklus ist zwar in eine späte Phase eingetreten, doch verschiedene Faktoren sprechen noch immer für Aktien: die nach wie vor robuste US-Konjunktur etwa, das weltweit anhaltend geringe Zinsniveau, der niedrige Ölpreis und die neuesten konjunkturstützenden Maßnahmen der chinesischen Regierung. Der Kreditversicherer Euler Hermes erwartet ein weltweites Wirtschaftswachstum von 3,6 Prozent. In Deutschland dürfte die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse auf über 45 Millionen klettern, ein neuer Rekord. Als Hauptrisikofaktoren werden die unberechenbare US-Handelspolitik, der Ende März anstehende Brexit und die italienische Schuldenpolitik gesehen.
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